Bürgerstiftung: Sachsen bei Ansbach

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Aufzug im Rathaus defekt

Aufgrund der langen Lieferzeiten der Ersatzteile kann momentan nicht genau gesagt werden, wann der Aufzug im Rathaus wieder in Betrieb genommen werden kann.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen auf den Aufzug angewiesen sein, können Sie uns gerne vorab telefonisch unter Telefonnummer: 09827 9220-0 erreichen.

Wir können in vielen Anliegen aus der Ferne weiterhelfen oder z.B. Unterlagen in das Erdgeschoss bringen.

 
Cafe
Sachsen
Kirche
3 Tuerme Sachsen b.Ansbach

Bürgerstiftung Sachsen b. Ansbach

Die Bürgerstiftung Sachsen b. Ansbach wurde 2013 ins Leben gerufen. Das Startkapital wurde von der Gemeinde und der Sparkasse Ansbach gemeinsam aufgebracht.

Mit unserer Bürgerstiftung möchten wir das bürgerliche Engagement und den Gemeinsinn unserer Gemeinde nachhaltig Schritt für Schritt voranbringen. Im Rahmen der Sachsener Bürgerstiftung kann jede Bürgerin und jeder Bürger unmittelbar Verantwortung für die Gestaltung unserer Gemeinde übernehmen. Dabei sind der individuellen Bereitschaft zum Engagement keine Grenzen gesetzt.

So können Sie spenden / stiften

Bankverbindung für Zuwendungen und Spenden:
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ansbach
IBAN: DE50 7655 0000 0000 0000 75
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Sachsen b.Ansbach
(Zuwendung oder Spende, Name und vollständige Anschrift)

Oder Sie spenden hier online für die Bürgerstiftung Sachsen b.Ansbach!

Unsere Bürgerstiftung fördert insbesondere folgende Bereiche:

  • Bürgerliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke,
  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz,
  • Gesundheit und Sport,
  • Jugend- und Seniorenhilfe,
  • Bildung und Ausbildung,
  • Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Kunst und Kultur,
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege,
  • Wohlfahrtswesen,
  • Völkerverständigung und internationale Partnerschaften,
  • Heimatpflege und Heimatkunde.

5 Gute Gründe für die Bürgerstiftung Sachsen b. Ansbach:

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Sachsen b. Ansbach zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Sachsen b. Ansbach.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen. Informationen zur Bürgerstiftung erhalten Sie bei der Gemeinde Sachsen b. Ansbach oder der Sparkasse Ansbach.