Fraischstein
Der Fraischstein (Grenzstein) von 1608 markiert die Grenze der „Hohen Gerichtsbarkeit“, (Recht bei Verbrechen über Tod und Leben zu richten), zwischen dem Pflegamt Lichtenau (zu Nürnberg gehörig) und dem Markgrafentum Ansbach. Auf einer Seite ist noch das Wappen der Freien Reichsstadt Nürnberg zu erkennen.
Der Stein ist zu finden an der Bahnlinie Katterbach – Wicklesgreuth ca. 500m östlich der Ortschaft Neukirchen
Weitere Steine im Gemeindegebiet stehen im „Seevasen“ und in „Lindachfeld“ sowie im Wald an der AN12 zwischen Ortsausgang Sachsen und Neukirchen, in Höhe des Ortsschildes Sachsen.
Geschichtliches
Das Schloß Lichtenau wurde im Jahr 1246 erstmals in einer Urkunde des Rudolf von Dornberg
erwähnt. Durch Heirat der letzten Tochter Kunigunde der Dornberger gelangte Lichtenau in den
Besitz der Herren von Heideck. Im Jahr 1404 erwarb die Reichsstadt Nürnberg die Festung Lichtenau einschließlich vieler Güter in den umliegenden Dörfern durch Kauf. Dazu kamen auch die Rechte
zur Ausübung des Blutbannes und der Hohen Gerichtsbarkeit, z.B. der Todesstrafe, was die Bildung
eines Pflegamtes ermöglichte.
Lichtenau lag als Nürnberger Gebiet mitten in der „feindlichen“ Markgrafschaft Ansbach. Es wurde
in den Markgrafenkriegen 1449/50 und 1552 wiederholt zerstört. So gab es im weiteren Verlauf
der Geschichte wiederholt größere und kleinere Streitigkeiten zwischen Ansbach und Nürnberg
bis schließlich der gesamte Rezatkreis einschließlich Nürnberg 1806 bayrisch wurden.
Fraischgrenze
Ab 1606 wurden zur dauerhaften Markierung der Fraischgrenze die Marksteine aus Lichtenauer
Sandstein gesetzt. Sie tragen das Wappen der Stadt Nürnberg – rechts den Reichsadler und links
Schrägbalken. Der First der Dachschräge gibt die Richtung des Grenzverlaufes an.
Quelle:
Broschüre „Grenzsteine an der Lichtenauer Fraischgrenze“, Heimatverein Lichtenau e.V.