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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

icon.crdate12.12.2023

Fragen und Antworten

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden

 

Ist ein gültiger Kinderreisepass weiterhin gültig?

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt unberührt.

 

Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

 

Welches Dokument soll ich jetzt für mein Kind beantragen?

Als Reisedokument kann entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Welches Dokument benötigt wird hängt von den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes ab.

Informationen finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise. Hier einfach Ihr Reiseland eingeben und unter den Einreisebestimmungen nachsehen.

 

Was brauche ich für die Beantragung eines Dokumentes?

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenfarbe und Körpergröße des Kindes
  • Zustimmungserklärung der Eltern (bei gemeinsamem Sorgerecht)
  • Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde des Kindes
 

Was ist, wenn sich das Aussehen meines Kindes innerhalb des Gültigkeitszeitraums verändert?

Gerade bei Neugeborenen verändert sich das Aussehen häufig innerhalb weniger Monate.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokumentes verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. zu Zurückweisungen an den Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das Kind anhand des Lichtbilds nicht mehr eindeutig erkennbar sein, muss ein neues Ausweisdokument beantragt werden.

 

Die Ausstellung eines Ausweises bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichtes oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung vorzulegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung mehrere Wochen dauern kann.

Achten Sie deshalb darauf, dass Sie das Reisedokument immer rechtzeitig beantragen!

 

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Terminvereinbarung unter Telefonnummer: 09827 9220-314

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner

im Bürgerbüro unter Telefonnummer: 09827 9220-314 oder per E-Mail