Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigung nach § 12 Abs.1 BWG
Deutsche Staatsbürgerinnen und –bürger dürfen an der Wahl zum 20.Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
Im Wahllokal der Gemeinde Sachsen b.Ansbach oder per Briefwahl dürfen nur Personen wählen, die:
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Sachsen b.Ansbach stellen. (Nur, wenn der letzte Wohnsitz im Bundesgebiet in Sachsen b.Ansbach war.)