Leistungen: Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Sachsen bei Ansbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Visa-Warndatei, Beantragung einer Selbstauskunft

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen in der Visa-Warndatei über Sie gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.

Beschreibung

Die Visa-Warndatei (VWD) soll den Missbrauch von Visa bei der Einreise nach Deutschland verhindern. Sie unterstützt vor allem die Behörden, die dafür zuständig sind, Visa zu erteilen. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen.

Wenn Sie wissen möchten, ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Sie speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt (BVA) Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Visa-Warndatei speichert Informationen über Personen (und Organisationen), wenn Sie

  • aufgrund einer bestimmten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden.
    • Zu relevanten Straftaten gehören unter anderem Menschenhandel, Zwangsprostitution, Betäubungsmitteldelikte und Schwarzarbeit.
  • als antragstellende Person eines Visums ge- oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt haben beziehungsweise authentische Dokumente durch falsche Angaben erhalten haben.
  • als einladende Person, verpflichtungsgebende Person oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
    • falsche Angaben gemacht haben oder
    • Ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
  • freiwillig erlaubt haben, dass Ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter Ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.

Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Personen speichert, gehören: 

  • Personalien: 
    • Familienname, Vorname
    • abweichende Namensschreibweisen
    • andere Namen und frühere Namen
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit
  • der Anlass für die Speicherung
  • die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes

Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für die Antragstellung.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:

  • Melden Sie sich im Bundesportal mit Ihrer Online-Ausweisfunktion an.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden die Daten ab.
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

Persönlicher Antrag:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter und füllen Sie es aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem örtlichen Standort des BVA.
    • Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die E-Mail-Adresse der Visa-Warndatei (BVA, Referat S I 4). 
    • Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA. 
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

Antrag per Post:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des BVA herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des BVA. 
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

Wenn Ihre personenbezogenen Daten sowie der Identitätsnachweis beziehungsweise Nachweis der Organisation vorliegen, können Sie den Antrag auch formlos stellen:

  • Verfassen Sie einen formlosen Brief und schicken Sie diesen an das BVA. Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA. 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort. (4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Online-Antrag:

    Identitätsnachweis:

    • Online-Ausweisfunktion 
      • des Personalausweises 
      • des elektronischen Aufenthaltstitels
      • der elektronischen Aufenthaltskarte
      • der elektronischen Daueraufenthaltskart

Kosten

Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
+49 221 758-0
+49 221 758-2823
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 11.03.2023