Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Berufsintegrationsjahr, Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

Die Durchführung eines Berufsintegrationsjahres (BIJ) an Berufsschulen wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Beschreibung

Zweck

Es werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen gewährt, die in Prioritätsachse C des ESF-Programms Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014 bis 2020 vorgesehen sind.

Gegenstand

Klassen des Berufsintegrationsjahrs (BIJ) an Berufsschulen (auch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) [Aktion 12]:

Jugendliche und junge Erwachsene, die als berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz die Berufsschule besuchen, sollen ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern.

Im Rahmen eines Berufsintegrationsjahrs (BIJ) sollen sie eine gezielte Berufsvorbereitung (in kooperativer Form) mit sozialpädagogischer Betreuung erfahren, vorhandene Sprachdefizite ausgleichen und die erforderliche Ausbildungsreife zu erlangen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können die Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen des jeweiligen Schultyps sein.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig aus Mitteln des ESF sind dem geförderten Projekt konkret zuordenbaren und notwendigen Personal- und / oder Dienstleistungsausgaben des Projektträgers abzüglich projektbezogener Einnahmen.

Art und Höhe

Es werden bis zu 40.500 EUR als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Voraussetzungen

  • Sowohl Maßnahmen- als auch Bewilligungszeitraum reichen jeweils vom 1. September des Jahres, in dem die Maßnahme beginnt, bis zum 31. August des Folgejahres.
  • Im Projektzeitraum muss an der Schule eine nach den schulrechtlichen Bestimmungen gebildete BIJ-Klasse bestehen.
  • An einem BIJ können Jugendliche und junge Erwachsene in Bayern ohne Ausbildungsplatz teilnehmen.
  • Zur Bildung der Klasse sind mindestens 16 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Eine Unterschreitung am maßgeblichen Stichtag (20. Oktober) ist nicht förderschädlich, wenn die als Schulaufsichtsbehörde zuständige Regierung eine Unterschreitung zulässt.
  • Das kooperative Angebot wird durch die Berufsschule in Kooperation mit Personal, dass der Träger stellt (z. B. Eigenpersonal des Trägers oder Kooperationspartner wie freie Träger, überbetriebliche Einrichtungen oder Betriebe), in enger und regelmäßiger Abstimmung erbracht.
    • Die Berufsschule bringt 22 Lehrerstunden ein, die teilweise auch für Gruppenteilungen verwendet werden können
    • Der Kooperationspartner bringt mindestens 19 Unterrichtsstunden ein, in denen zielgruppenbezogene Sprachförderung und Berufsvorbereitung (insbesondere durch betriebliche Praktika) angeboten werden.
  • Der Umfang und die Inhalte des Angebotes (v. a. allgemeinbildender und fachlicher Unterricht sowie Praktika) werden in Abhängigkeit von den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler festgelegt. Eine flexible zeitliche Organisation der Angebote (z. B. Blockung von Praktika) ist möglich.
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne Mittelschulabschluss wird die Möglichkeit gegeben, diesen nachzuholen.
  • Die Förderung der Sprachkompetenz ist ein wichtiges Element des Angebots, das über ein Konzept der integrierten Sprachförderung verfolgt wird (Berufssprache Deutsch).
  • Dieser Aufgabe nehmen sich beide Partner in enger Abstimmung gemeinsam an.
  • Ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept ist im Rahmen des BIJ vorzusehen. I. d. R. wird die sozialpädagogische Betreuung durch eine geeignete Kraft des Kooperationspartners geleistet.
  • Es muss ein arbeitsmarktpolitisches, sozialpolitisches oder regionales Erfordernis vorliegen. Das Vorliegen dieses Erfordernisses ist durch eine Stellungnahme der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung zu belegen. Bei staatlichen Schulen ist diese Voraussetzung mit der Beteiligung der Regierung an der Einrichtung der Klassen als erfüllt anzusehen.
  • Eine Förderung ist für Projekte ausgeschlossen, die von anderer Stelle Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds oder aus anderen EU-Programmen erhalten (Mehrfachförderung).

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren wird über das internetgestützte EDV-System „ESF Bavaria 2014“ (siehe unter „Online-Verfahren“) abgewickelt. Der Antrag ist sowohl im Online-Verfahren als auch schriftlich in ausgedruckter Form bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst mit Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung nach dem Erstattungsprinzip.

Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) trifft die grundsätzliche Festlegung einer Förderung und die Höhe der Fördersumme.

Hinweise

Der Projektträger ist verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den Europäischen Sozialfonds deutlich sichtbar hinzuweisen (Informations- und Publizitätsmaßnahmen).

Fristen

Förderanträge sind grundsätzlich bis vier Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen; bei Projekten, für die der vorzeitige Maßnahme beginn als genehmigt gilt, bis 31. Oktober. Die Verwendungsnachweise sind bis 31. Januar des Jahres, das auf den Bewilligungszeitraum folgt, einzureichen.

Stichtag für die Feststellung der Teilnehmerzahl ist der 20. Oktober des Jahres, in dem der Bewilligungszeitraum beginnt.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Stellungnahme der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung über arbeitsmarktpolitisches, sozialpolitisches oder regionales Erfordernis
  • Projektkonzept
  • Teilnehmerliste
  • Vergabedokumentation

    nur beizufügen bei Kooperationspartner

  • Kooperationsvertrag

    nur beizufügen bei Kooperationspartner

  • Berechnungsblatt - Dokument zum Antrag auf Förderung (Anlage zu Kostenposition 1.3) inkl. Zuweisung/Abordnung oder Arbeitsvertrag der eingesetzten Kraft

    nur beizufügen bei Eigenpersonal

  • Bestätigung der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
  • Qualifikationsnachweis der eingesetzten Kraft
  • Teilnehmendenfragebögen Teil C

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
+49 871 808-1002
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023