Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Gefahrgutbeauftragte/-r, Anmeldung zur Prüfung

Um als Gefahrgutbeauftragte/r bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer erteilt.

Beschreibung

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein/eine Gefahrgutbeauftragte/r bestellt werden. Der Schulungsnachweis der/des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für den:

  • Straßen,
  • Eisenbahn,
  • Binnenschiffs und
  • Seeschiffsverkehr

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.

Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.

Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.

Voraussetzungen

Grundprüfung

  • Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden

Verlängerungsprüfung

  • Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger

Ergänzungsprüfung

  • Gültiger Schulungsnachweis
  • Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer

Verfahrensablauf

Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.

  • Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
  • Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.

Fristen

Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
    • Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen: Kopie des derzeitigen Schulungsna

Kosten

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer, bei der Sie die Prüfung ablegen.

Rechtsgrundlagen

Regionale Ergänzung - Gefahrgutbeauftragte/r, Anmeldung zur Prüfung

Online Verfahren

Industrie- und Handelskammer Schwaben

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer Schwaben
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
+49 821 3162-0
+49 821 3162-323
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
+49 89 5116-0
+49 89 5116-1306
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
+49 911 1335-1335
+49 911 1335-41335
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
D.-Martin-Luther-Str. 12
93047 Regensburg
+49 941 5694-0
+49 941 5694-279
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
+49 931 4194-0
+49 931 4194-100
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)
Stand: 20.02.2023