Leistungen: Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Sachsen bei Ansbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Bewachungsgewerbe, Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

Beschreibung

Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich ‎öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder ‎im S/U-Bahn-Bereich)‎
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)‎
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)‎
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen ‎bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von ‎Asylsuchenden oder Flüchtlingen)‎
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbHGeschäftsführer, Betriebsleiter)‎

Dazu wird die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen.

Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen.

Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen, allerdings sollten Sie sich inhaltlich gut vorbereiten. Dafür gibt es beispielsweise Vorbereitungskurse und Lernmaterialien privater Anbieter. Sie müssen auch gut Deutsch können, um die Prüfung bestehen zu können.

Verfahrensablauf

Für das Bestehen der Prüfung sollten Sie sich zunächst gut inhaltlich vorbereiten. Die nächsten Schritte sind:

  • Die Anmeldung bei einer IHK
  • Die Bestätigung der Anmeldung/Einladung zum Prüfungstermin durch die IHK
  • Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils
    (120 Minuten, MultipleChoice)
  • Bestehen des mündlichen Prüfungsteils
  • Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung durch die IHK
  • Bereitstellung der Bescheinigungsdaten für den Abruf durch das Bewacherregister‎

Hinweise

Es gibt auch die Bescheinigung über die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Nach der Unterrichtung dürfen Sie nur einfache Bewachungsaufgaben übernehmen. Für die oben genannten schwierigeren Aufgaben müssen Sie die Sachkundeprüfung bestehen. Die Unterrichtung ist auch keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt aber die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.

Die Sachkundeprüfung ist oft die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Darum gibt es in vielen Regionen auch Vorbereitungskurse, die nach SGB gefördert werden können. Informationen hierzu erteilen die Arbeitsagenturen und Jobcenter.

Fristen

  • Eventuellen Anmeldeschluss der prüfenden IHK beachten.
  • Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Bearbeitungsdauer

Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.

Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
+49 911 1335-1335
+49 911 1335-41335
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)
Stand: 20.02.2023