Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Sparkassen, Aufsicht

Die Regierungen üben unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration die Aufsicht über die Sparkassen aus.

Beschreibung

Die Sparkassen in Bayern werden von den Kommunen (Landkreisen, Städten und Zweckverbänden) getragen. Sie sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Geldinstituten wie den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken stehen.

Die Sparkassen in Bayern erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen.

Als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen die Sparkassen nicht nur der für alle Banken geltenden Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht, sondern auch einer landesrechtlichen Rechtsaufsicht, die von den Bezirksregierungen ausgeübt wird.

Die Aufsicht der Regierungen erstreckt sich darauf, dass die Sparkassen die sparkassenrechtlichen Vorschriften und Verwaltungsanordnungen des bayerischen Landesrechts beachten und einhalten. Sie ist als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet und darf nur im so genannten öffentlichen Interesse tätig werden. Daher darf sie nicht einschreiten, wenn ein Verbraucher seine Anliegen auch in einem Verfahren vor den Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichten geltend machen kann.

    Hinweise

    Für den Verbraucherschutz in Sparkassenangelegenheiten gibt es drei Anlaufstellen:

    • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): umfassende Hinweise zum Verbraucherschutz
    • Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV): Informationen zur Verbraucherschlichtungsstelle 

    • Beschwerdestelle Bausparkasse: Informationen zur internen Beschwerdeabteilung der LBS Bayern; sollte keine Einigung erzielt werden, kann ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), einem unabhängigen und neutralen Streitschlichter, eingeleitet werden 

    Verwandte Lebenslagen

    Zuständiges Amt

    Regierung von Mittelfranken
    Promenade 27
    91522 Ansbach
    +49 981 53-0
    +49 981 53-1456
    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
    Stand: 13.03.2023