Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Online-Formulare

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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Agrarservicemeister/Agrarservicemeisterin, Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Die Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.

Beschreibung

Agrarservicemeister übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Lohnunternehmen und bieten für alle Betriebe umfangreiche Dienstleistungen an.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag bei der Regierung von Mittelfranken.

Die Fortbildung (ca. 20 Kurswochen) wird vom Fachzentrum für Energie und Landtechnik in Triesdorf durchgeführt. Die Kursgebühr beträgt 7.000 EUR (ohne Unterkunft und Verpflegung).

Der Meisterprüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest. Hierfür ist eine Prüfungsgebühr von 350 EUR zu entrichten.

Für alle Fragen rund um die Meisterprüfung ist bayernweit die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Voraussetzungen

Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung:

  • Berufsabschluss als Fachkraft Agrarservice mit 2-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
  • Berufsabschluss in einem angerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf mit mind. 3-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
  • Eine mind. 5-jährige Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.

Hinweise

Fördermöglichkeiten:

  • Für Anwärter, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, kann die Maßnahme mit max. 2.400 EUR (nach Abzug der Selbstbeteiligung) durch den Freistaat Bayern gefördert werden.
  • Für alle Teilnehmer des Lehrgangs ist eine Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG möglich.
  • Beide Fördermöglichkeiten sind gekoppelt mit dem Besuch der Vorbereitungskurse.

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 05.12.2022