Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Explosionsgefährliche Stoffe, Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
Beschreibung
Erlaubnisinhaber oder Betriebsinhaber, die gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
In der Anzeige muss angegeben werden,
- wer mit der Leitung des Betriebes beauftragt ist und
- wer die nach § 21 SprengG verantwortliche Person ist.
Die verantwortlichen Personen haben den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Mindestens eine über 21 Jahre alte Person ist schriftlich für diese Aufgabe zu bestellen.
Als verantwortliche Personen kommen z. B. Geschäftsinhaber, Betriebsleiter, Niederlassungsleiter oder Abteilungsleiter in Frage, die über die erforderlichen sprengstoffrechtlichen Kenntnisse (z.B. Befähigungsschein) verfügen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen, in deren Bezirk der Betrieb oder die Zweigniederlassung ihren Sitz hat.