Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Stelle für die Schulung in Erster Hilfe, Beantragung der amtlichen Anerkennung

Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

Beschreibung

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.

Voraussetzungen

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
  3. Befähigtes Lehrpersonal
  4. geeignete Schulungsräume
  5. Lehrmittel
  6. Lehrplan
  7. Haftpflichtversicherung

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den schriftlichen Antrag und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (aktuelle Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)
  • Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder
  • Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
  • Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
  • Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (aktuelle Versicherungspolice)

Kosten

Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.07.2022