Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Stelle für die Schulung in Erster Hilfe, Beantragung der amtlichen Anerkennung
Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
Beschreibung
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.
Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.
Voraussetzungen
- Schriftlicher Antrag
- Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
- Befähigtes Lehrpersonal
- geeignete Schulungsräume
- Lehrmittel
- Lehrplan
- Haftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (aktuelle Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)
- Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder
- Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
- Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
- Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (aktuelle Versicherungspolice)
Kosten
Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €
Rechtsgrundlagen
- § 68 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 7 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinie für die Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 68 der Fahrerlaubnis Verordnung