Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Veterinärassistent / Veterinärassistentin im Öffentlichen Veterinärdienst, Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen sind in Bayern bei den Landratsämtern tätig. Für die Einstellung sind die Regierungen zuständig.

Beschreibung

Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen sind insbesondere bei der Futtermittelprobenahme, der Kontrolle der Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie der Durchführung der Plausibilitätskontrollen in HI-Tier eingesetzt. Weiterhin wirken sie in den Aufgabengebieten Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung, Tierarzneimittel und in Teilbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit.

Die Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der in der Regel zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit absolvieren sie einen fünfmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mindestens Haupt- oder Mittelschulabschluss oder ein nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Meisterprüfung für den Beruf Landwirt bzw. Landwirtin oder Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft, der Staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft, einer Höheren Landbauschule oder einen vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als gleichwertig anerkannten Bildungsgang oder Ausbildung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Abschluss in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf müssen zusätzlich in der Regel fünf Jahre einer förderlichen praktischen Tätigkeit nachgegangen sind sein, wobei eine dreijährige Berufspraxis nicht unterschritten werden darf.
  • uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
  • Führerschein der Klasse B
  • fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis

Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:

  • gesundheitliche Eignung
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Verfassungstreue
  • charakterliche Eignung
  • Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich.

Verfahrensablauf

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.07.2022