Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Online-Formulare

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Freiwillige Rückkehr aus Bayern in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten, Beantragung einer Projektförderung

Der Freistaat Bayern fördert Projekte, die die freiwillige Ausreise, insbesondere ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger, in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützen.

Beschreibung

Zweck

Durch die staatliche Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen  motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Ein umfassendes Angebot von Unterstützungsleistungen in allen für die Rückkehr relevanten Anliegen sollen eine Rückkehr in Würde ermöglichen.

Gegenstand

Es können Projekte in Deutschland oder einem relevanten Rückkehrstaat gefördert werden, die den genannten Zweck erfüllen. Welche Maßnahmen gefördert werden können, wird regelmäßig neu bewertet.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Vereine, Wohlfahrtsverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen im Bereich der Freiwilligen Rückkehr.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Personalausgaben und Sachkosten.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten bemisst sich nach der Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne und Gehälter. Die Personalkosten dürfen weder die Löhne und Gehälter und sonstige, dem Zuwendungsempfänger entstehenden Arbeitskosten, noch die günstigsten marktüblichen Sätze (Tarifvertrag der Länder – TV-L) überschreiten (Besserstellungsverbot).

Erfolgt die Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung, ist der Umfang der Förderung zwischen den Zuwendungsgebern abzustimmen und kann von den genannten Angaben abweichen.

Voraussetzungen

Das Projekt muss den Bedarfen des Freistaates Bayern im Bereich der Freiwilligen Rückkehr entsprechen und geeignet sein, nachweisbar und effektiv die freiwillige Rückkehr aus Bayern zu intensivieren.

 

Verfahrensablauf

Die Projektidee ist dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) möglichst frühzeitig vorzustellen. Wird eine Förderfähigkeit prognostiziert, muss der Antrag auf Förderung schriftlich beim LfAR unter Vorlage eines vorläufigen Finanzplans mit den voraussichtlichen Projektkosten eingereicht werden.

Hinweise

Der Zuwendungsempfänger hat eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.

Kosten

Im Regelfall fallen keine Kosten an, Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 Kostengesetz – KG.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Am Hochfeldweg 20
85051 Ingolstadt
+49 8450 9000-0
+49 8450 9000-500
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.12.2022