Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Gefahrgutbeförderung mit der Eisenbahn, mit Binnen- und Seeschiffen, Beratung und Überwachung
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz berät und überwacht Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Eisenbahn, Binnenschifffahrt und See soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer, etc. von Gefahrgut sind.
Beschreibung
Von einigen Gütern, die im Rahmen des Warenverkehrs transportiert werden, gehen erhebliche Risiken für Fahrpersonal, Allgemeinheit, Umwelt und Rettungskräfte aus. Unfälle können hier unter Umständen zu Katastrophen führen.
Gefährliche Güter sind z. B. brennbare Flüssigkeiten, Sprengstoffe, Chemikalien, Krankenhausabfälle oder infektiöses Material. Für den Transport dieser Güter existieren daher besondere Vorschriften.
Die Gewerbeaufsicht bei der Regierung der Oberpfalz ist bayernweit für die Überwachung der Vorschriften der Verkehrsträger Eisenbahn, Binnen- und Seeschifffahrt im Unternehmen zuständig.
Gefährliche Güter müssen sicher verpackt, nach ihren Gefahreneigenschaften gekennzeichnet (z.B. Explosivstoffe, Druckgase, brennbare Flüssigkeiten) und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen transportiert werden.
Unternehmen, die größere Mengen gefährlicher oder besonders gefährliche Güter befördern, verladen, versenden, etc., müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der für diese Aufgabe speziell geschult ist. Innerhalb der Betriebe überwacht die Gewerbeaufsicht die Einhaltung der Beförderungsvorschriften und trägt damit verantwortlich maßgeblich zum Schutz der Öffentlichkeit und der Umwelt bei.
Die Gewerbeaufsicht bei der Regierung der Oberpfalz
- ist fachliche Ansprechstelle der von den Betrieben zu bestellenden Gefahrgutbeauftragten,
- berät die am Gefahrguttransport Beteiligten, wie z.B. Absender, Beförderer, Fahrzeugführer etc.
- überwacht die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten in den Betrieben.
Rechtsgrundlagen
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)
- IMDG-Code
- Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)
- Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)