Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung, Beantragung eines Befähigungsscheins
Beschreibung
Voraussetzungen
Den Befähigungsschein erhält, wer als Antragsteller
- die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist (in der Regel durch polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O),
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- ein gültiges Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde für die Durchführung der vorgesehenen Begasungen vorweisen kann und
- durch Zeugnis eines Arztes nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge bescheinigt, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die ihn körperlich oder geistig für die Begasungstätigkeiten ungeeignet erscheinen lassen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O des Antragsteller (bei bestimmten Begasungstätigkeiten kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auf die Vorlage des Führungszeugnisses verzichten)
- Nachweis der Sachkunde über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde für die Durchführung der vorgesehenen Begasungen
- Ärztliches Zeugnis nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Das Zeugnis muss bescheinigen, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die den Antragsteller körperlich oder geistig für die Begasungstätigkeiten ungeeignet erscheinen lassen.