Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

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Weltweit

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Online-Formulare

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Europäischer Berufsausweis, Gültigkeitsprüfung

Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere betroffene Parteien können die Gültigkeit eines Europäischen Berufsausweises online überprüfen. Dazu benötigen sie die Bezugsnummer und die persönlichen Erkennungsdaten des Antragstellers.

Beschreibung

Der Europäische Berufsausweis (= European Professional Card, EPC) ist ein elektronischer Nachweis, dass eine Berufsqualifikation von einem anderen EU-Land anerkannt wird oder dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt wurden.

Sie können die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online überprüfen.

Verfahrensablauf

Um die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online zu überprüfen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Öffnen Sie das Online-Tool (siehe unter "Online-Verfahren")
     
  • Geben Sie folgende Daten der Person, die den Europäischen Berufsausweis beantragt hat, ein:
    • Bezugsnummer / EPC-Zertifikatnummer
    • Art des Ausweisdokuments
    • Nummer des Ausweisdokuments
       
  • Aktivieren Sie das Kästchen "Ich bin kein Roboter" und bestätigen Sie, dass Sie ein menschlicher Besucher sind, indem Sie die Bildfragen beantworten.
     
  • Klicken Sie auf "Gültigkeit prüfen"
     
  • Es können Ihnen folgende Ergebnisse angezeigt werden:
    • Wenn die EPC- Zertifikatnummer gültig ist und mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt, sehen sie den Namen, den Beruf, den Zweck, das Zielland und sonstige Angaben.
    • Sie werden darüber informiert, wenn
      • es die EPC-Zertifikatnummer nicht gibt,
      • die EPC-Zertifikatnummer nicht mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt oder
      • der Europäische Berufsausweis ungültig oder abgelaufen ist.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Arbeitgeber
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.02.2023