Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Europäischer Feuerwaffenpass, Beantragung
Beschreibung
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z. B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.
Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
Voraussetzungen
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Europäischen Feuerwaffenpass
- Waffenbesitzkarte
- Passbild (2-fach)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Schießerlaubnisschein, Beantragung
- Schießstätte, Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Waffen, Allgemeine Informationen
- Waffen, Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung
- Waffen, Informationen zur Erlaubnis
- Waffen und Munition, Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
- Waffenbesitzkarte, Beantragung
- Waffenhandel, Beantragung einer Erlaubnis
- Waffenherstellung, Beantragung einer Erlaubnis
- Waffenprüfung, Durchführung
- Waffenschein, Beantragung