Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Gewerbeaufsicht, Informationen zur Prüfung gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind Empfänger verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen aus den Bereichen Anlagensicherheit, Schutz bestimmter Personengruppen und Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt.
Beschreibung
Für den Betrieb bzw. die Errichtung bestimmter technischer Anlagen, die Durchführung bestimmter Tätigkeiten, bestimmte Vorkommnisse und bei möglichen Gefährdungen von Beschäftigten durch die von ihnen durchgeführten Tätigkeiten sind Anzeigen bei der Gewerbeaufsicht erforderlich, sofern nicht sogar eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist.
Nachfolgend sind die wichtigsten Bereiche aufgeführt, in denen gesetzlich eine Anzeige beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vorgeschrieben ist:
- Beschäftigung einer schwangeren Frau sowie Ausbildung einer schwangeren Frau im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung
- tödlicher Arbeitsunfall mit bestimmten Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung
- Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnisch Einrichtungen von bestimmten Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung versagt haben
- Unfall oder Betriebsstörung, der bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt haben
- Krankheits- und Todesfall, der durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht worden ist
- Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann
- Begasungen und Schädlingsbekämpfungen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen
- Unfall, der beim Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen eintritt
- Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Betrieb von bestimmten Röntgeneinrichtungen
- Baustellen mit bestimmter Dauer bzw. Umfang der Arbeiten
- Arbeiten in Druckluft
- Abhandenkommen eines Erlaubnisbescheides bzw. eines Befähigungsscheines
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG)
- Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
- Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Kleinfeuerwerk, Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
- Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Beantragung
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, Übermittlung von Prüfberichten durch Sachverständige
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb bzw. Anzeige des Betriebs
- Mutterschutz, Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- Jugendarbeitsschutz, Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
- Feuerwerk, Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Explosionsgefährliche Stoffe, Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
- Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung, Beantragung einer Erlaubnis
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige