Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Waffen, Informationen zur Erlaubnis
Beschreibung
Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Waffenliste (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz, Abschnitt 2) genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Detaillierte Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen finden Sie in den unten aufgelisteten Beschreibungen unter "Verwandte Themen".
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Europäischer Feuerwaffenpass, Beantragung
- Schießerlaubnisschein, Beantragung
- Schießstätte, Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Waffen, Allgemeine Informationen
- Waffen, Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung
- Waffen und Munition, Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
- Waffenbesitzkarte, Beantragung
- Waffenhandel, Beantragung einer Erlaubnis
- Waffenherstellung, Beantragung einer Erlaubnis
- Waffenprüfung, Durchführung
- Waffenschein, Beantragung