Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Landkreiswahl, Durchführung der Wahl des Landrats und der Kreisräte

Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt.

Beschreibung

Bei der Wahl der Kreisräte haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d. h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d. h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden.

Bei der Wahl des Landrats haben die Wähler eine Stimme.

Voraussetzungen

Wahlrecht und Wählbarkeit

Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens 2 Monaten im Landkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer zum Kreisrat gewählt werden will, muss am Wahltag Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein und muss grundsätzlich seit mindestens drei Monaten im Landkreis eine Wohnung haben, die nicht seine Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhalten. Zum Landrat kann gewählt werden, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die spezielle Altersgrenze nicht erreicht hat.

Näheres können Sie bei Ihrem Landratsamt erfragen.

Fristen

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Landkreiswahl sind zahlreiche Fristen zu beachten.

Zu den näheren Einzelheiten fragen Sie bitte Ihr Landratsamt.

Kosten

Die Kosten der Landkreiswahlen tragen grundsätzlich die Landkreise.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0
+49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.07.2022