Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Gewalttaten, Informationen für Opfer
Beschreibung
Personen, die durch einen vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriff auf ihre Person oder mittelbar durch einen solchen Angriff auf einen Dritten einen Gesundheitsschaden erleiden, erwerben einen Anspruch auf Entschädigung. Stirbt ein Verletzter an den Folgen der Gewalttat, haben auch seine Hinterbliebenen einen Anspruch. Einem tätlichen Angriff stehen Straftaten gleich, die durch Gift oder gemeingefährliche Mittel (z. B. in verbrecherischer Absicht herbeigeführte Überschwemmungen, Brandstiftungen oder Seuchen) verübt werden.
Keine Ansprüche auf Entschädigung entstehen, wenn die Verletzung fahrlässig herbeigeführt wurde, der Verletzte die Schädigung selbst verursacht hat und bei Folgen von Straßenverkehrsdelikten.
Art und Höhe der Leistungen entsprechen den Hilfen für Kriegsopfer.
Opfern von Gewalttaten steht darüber hinaus ein Anspruch auf psychotherapeutische Betreuung in einer sogenannten Traumaambulanz zu.
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten – OEG, §§ 31 – 37, 138 Absatz 7 SGB XIV i.V.m. Art. 60 Absatz 5 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
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