Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Online-Formulare

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Künstlersozialversicherung, Mitteilung bei Krankenkassenwechsel

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

Beschreibung

Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

  • die Ortskrankenkasse Ihres Wohn- oder Arbeitsortes
  • eine Ersatzkasse
  • eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Kasse es vorsieht
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede

  • in der Höhe des Zusatzbeitrags,
  • beim Serviceangebot und
  • bei Zusatzleistungen beziehungsweise Satzungsleistungen.

Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.
Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.

Voraussetzungen

Sie sind

  • über die KSK gesetzlich kranken- und pflegeversichert und
  • Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Verfahrensablauf

Ihre gesetzliche Krankenkasse können Sie folgendermaßen wechseln:

  • Wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden Sie sich dort als Mitglied an.
  • Teilen Sie der KSK Ihre neue Krankenkasse und den Wechselzeitpunkt mit.
  • Die KSK bestätigt Ihnen die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.

Fristen

Teilen Sie der KSK Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.

Bearbeitungsdauer

 Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 28.08.2022