Leistungen: Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Sachsen bei Ansbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Beantragung

Kosten für eine private Behandlung können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen.

Beschreibung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie nötige Behandlungen und Therapien, ohne in Vorleistung treten zu müssen, indem Sie zum Beispiel in der Arztpraxis oder im Krankenhaus Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Dabei handelt es sich um das Sachleistungsprinzip. Alternativ können Sie sich privat behandeln lassen und zahlen die Rechnung für die Behandlung zunächst selbst. Dies nennt sich Kostenerstattungsprinzip. 
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung beantragen, wenn Sie diese vor Behandlungsbeginn über Ihre Entscheidung für künftige Privatbehandlung informiert haben.

Eine Kostenerstattung können Sie für folgende Leistungsbereiche wählen:

  • ambulante ärztliche Versorgung,
  • ambulante zahnärztliche Versorgung,
  • stationäre Versorgung, also zum Beispiel in einem Krankenhaus,
  • ärztlich veranlasste Leistungen wie zum Beispiel häusliche Krankenpflege, Physiotherapie, Krankentransporte oder Hilfsmittel wie Rollstühle.

Wenn Sie sich für eine Kostenerstattung entscheiden, sind Sie für den jeweiligen Leistungsbereich mindestens ein Kalendervierteljahr daran gebunden.
 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Krankenkasse vorab über Ihre Entscheidung der Kostenerstattung informiert.
  • Sie nehmen Leistungen in Anspruch, die medizinisch notwendig sind und im sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.
  • Der Leistungserbringer, also zum Beispiel Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt, hat eine Kassenzulassung. Das heißt, dass sie oder er dem Grunde nach auch über die elektronische Gesundheitskarte abrechnen könnte. Andernfalls benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Krankenkasse.
     

Verfahrensablauf

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über das genaue Verfahren zur Kostenerstattung.
Im Regelfall läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn über Ihre Entscheidung für eine Kostenerstattung. Meist können Sie dies telefonisch oder per E-Mail erledigen.
  • Die Rechnung bezahlen Sie nach der Behandlung zunächst selbst.
  • Den Antrag auf Kostenerstattung können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 
  • In der Regel füllen Sie das Antragsformular Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen sowie Ihrer Bankverbindung bei der Krankenkasse ein. 
  • Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und zahlt Ihnen bei Erfüllen aller Voraussetzungen den erstattungsfähigen Betrag aus. 
     

Fristen

Ihre Entscheidung zur Kostenerstattung müssen Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen, bevor Sie die Behandlung beginnen beziehungsweise die medizinische Leistung in Anspruch nehmen. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 5 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Rechnung für die Behandlung oder medizinische Leistung 
    • Zahlungsbeleg
    • Gegebenenfalls benötigt Ihre Krankenkasse weitere Nachweise, zum Beispiel die ärztliche Verordnung, wenn diese für die jeweilige Leistung erforderlich ist. Bitte

Kosten

Ihre Krankenkasse kann die Kosten nur maximal in der Höhe erstatten, die nach dem Sachleistungsprinzip entstanden wären, also wie bei der Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte. Es können also Mehrkosten für Sie entstehen. 
In der Regel stellt Ihre Krankenkasse Ihnen einen Teil des Bearbeitungsaufwands in Rechnung. Gesetzlich zulässig sind maximal 5 Prozent des Erstattungsbetrags.
 

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 11.10.2022