Leistungen: Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Sachsen bei Ansbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Elektronische Gesundheitskarte für gesetzlich Krankenversicherte, Beantragung

In der Regel erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) automatisch von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Ihre eGK verloren haben oder diese defekt ist, beantragen Sie eine neue eGK bei Ihrer Krankenkasse.

Beschreibung

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Mitgliedsausweis einer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt.

In der Regel bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine aktuelle eGK. Das ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit Ihrer alten Karte abläuft. Sie müssen in diesen Fällen nichts weiter tun.
Wenn sich Ihr Name ändert, benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen dann eine neue Karte aus.

Sie haben Ihre eGK verloren, sie wurde gestohlen oder ist defekt? Dann müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die alte eGK sperren lassen und eine neue Karte anfordern.

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf eine eGK, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Verfahrensablauf

Als neues Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie Ihre neue eGK in der Regel automatisch.

  • Vorab kontaktiert Ihre Krankenkasse Sie und bittet Sie um ein aktuelles Passbild.
  • Sie haben meist mehrere Möglichkeiten, Ihr Passbild an die Krankenkasse zu übermitteln: online, per Post oder bei vielen Krankenkassen auch persönlich in der Geschäftsstelle.
    • Bitte warten Sie das Schreiben Ihrer Krankenkasse ab. Bis dahin müssen Sie nicht selbst aktiv werden.
    • Haben Sie Ihr Foto eingereicht, kann die anschließende Kartenproduktion noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn Sie schon länger bei Ihrer Krankenkasse versichert sind und eine neue eGK brauchen, fordern Sie die Karte direkt bei Ihrer Krankenkasse an. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • Ihre Karte defekt oder 
  • verloren gegangen ist. 

Eine neue eGK können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anfordern. Um Ihre Daten zu schützen, unterscheidet sich die Anforderung je nach Krankenkasse. Welche Optionen Sie haben, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse. Sie können die eGK bei vielen Krankenkassen persönlich in der Geschäftsstelle anfordern. Häufig ist auch eine Beantragung über das Online-Portal der Krankenkasse, per Brief oder telefonisch möglich.

  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten die neue eGK per Post. 

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie in der Regel keine neue Karte beantragen. Informieren Sie Ihre Krankenkasse. Diese ändert Ihre hinterlegten Adressdaten, die dann bei Ihrem nächsten Arztbesuch automatisch auf der eGK aktualisiert werden.

Fristen

  • Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie keine Frist einhalten.
  • Ihre eGK ist maximal 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit schickt Ihnen Ihre Krankenkassen automatisch eine neue eGK.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 4 Werktage. Bis zur tatsächlichen eGK-Versorgung (inklusive Produktionszeit der eGK) dauert es etwa 3 bis 10 Tage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • aktuelles Passbild 
      • Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Außerdem für Versicherte, die bei der Erstellung des Passbildes nicht mitwirken können, wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen.
    • gege

Kosten

In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse kostenlos eine eGK aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können 5 EUR verlangen, wenn Sie selbst für den Verlust oder die Beschädigung verantwortlich sind.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 25.07.2022