Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Bestattungskosten, Informationen zur Sozialhilfe
Beschreibung
Der Träger der Sozialhilfe, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe geleistet hat, übernimmt die erforderlichen Bestattungskosten, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Als anspruchsberechtigte Personen kommen insbesondere in Betracht: die Erben, vertraglich Verpflichtete oder Unterhaltsverpflichtete des Verstorbenen bzw. - soweit vorstehende Verpflichtete nicht vorhanden sind - auch Personen, die nach der Bestattungsverordnung zur Besorgung der Bestattung verpflichtet sind.
Als Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller Gebühren übernommen. Überführungskosten werden getragen, wenn die Besonderheit des Einzelfalles dies rechtfertigt.
§ 74 Sozialgesetzbuch XII
Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, bei Heimunterbringung bzw. Unterbringung in der besonderen Wohnform die Sozialhilfeverwaltungen bei den Bezirken