Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

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Online-Formulare

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Kulturgutschutz, Eintragung

Kulturgut kann unter bestimmten Voraussetzungen in ein "Verzeichnis national wertvollen Kulturguts" eingetragen werden.

Beschreibung

Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Eigentümers an dem Kulturgut oder von Amts wegen. Zuständige Behörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Vor der Entscheidung über die Eintragung wird ein fünfköpfiger Sachverständigenausschuss gehört. Kulturgüter in kirchlichem Eigentum können nur auf Antrag eingetragen werden. Das Gesamtverzeichnis aller in den Ländern eingetragenen Kulturgüter wird länderübergreifend in einem Internetprtal veröffentlicht.

Mit der Eintragung sind für den Eigentümer steuerliche Vorteile verbunden. Zudem besteht in Fällen unzulässiger Verbringung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften (etwa bei Diebstahl) neben den jeweiligen zivilrechtlichen Herausgabeansprüchen auf der Grundlage der nach der Richtlinie 2014/60/EU erlassenen nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten ein unmittelbarer Rückgabeanspruch des Mitgliedstaates, aus dessen Hoheitsgebiet das Kulturgut unrechtmäßig verbracht worden ist, gegen den Besitzer.

Voraussetzungen

  • Kunstwerk oder anderes Kulturgut (Archivgut, Bibliotheksgut)
  • Kulturgut befindet sich in Bayern
  • Das Kulturgut ist besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands; seine Abwanderung würde einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten und sein Verbleib im Bundesgebiet liegt im herausragenden öffentlichen Interesse.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Kulturgut/Archivgut (Kurzbeschreibung)
  • Angaben zu dem/den Eigentümern (Zustellanschrift)
  • Kurze Begründung aus fachlicher Sicht zur Bedeutung des Kulturguts/Archivguts

Kosten

Keine

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2022