Dienstleistungen Bayernportal
Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Lebensmittelpersonal, Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Vor erstmaliger Aufnahme einer gewerbsmäßigen Tätigkeit mit Lebensmitteln im Sinne des § 42 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Belehrung durch die Gesundheitsämter oder durch die von ihnen beauftragten Ärzte erforderlich, § 43 Abs. 1 IfSG.
Beschreibung
Wer in seinem Beruf direkten Kontakt zu bestimmten, im Sinne § 42 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmitteln hat, muss besondere infektionshygienische Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um den sicheren Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Durch eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG lernen Sie die wichtigsten Maßnahmen kennen, um das Infektionsrisiko bei der Arbeit mit Lebensmitteln zu minimieren.
Wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten beginnen wollen, bei denen Sie Lebensmittel z. B. herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder mit ihnen in Berührung kommen oder wenn Sie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen beschäftigt werden, dann benötigen Sie vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das für Sie zuständige Gesundheitsamt, die nicht älter als drei Monate ist.
Sie können in einigen Städten und Landkreisen auch online an der Belehrung teilnehmen. Im Anschluss an die Online-Belehrung erhalten Sie nach Bestehen eines kurzen Online-Tests eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.
Voraussetzungen
Bei Nutzung eines Online-Verfahrens:
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- stabile Internetverbindung
- gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
- aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID-Anmeldung)
- Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren
Verfahrensablauf
Sie nehmen bei der für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde an einer Online-Belehrung teil. Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt.
Fristen
Sie müssen vor Antritt der Tätigkeit/Beschäftigung an der Belehrung teilnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)
Kosten
Die Gebühr für die Belehrung beträgt 28,00 EUR (Ziffer 3.1.6. der Anlage zur Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung).