Leistungen: Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Sachsen bei Ansbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Gelbfieberimpfstellen, Beantragung der Zulassung oder einer Änderung

Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle sowie Änderungen müssen bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.

Beschreibung

Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden. Als Gelbfieberimpfstelle können sich Ärztinnen bzw. Ärzte autorisieren lassen, die über Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin verfügen.

Die Gelbfieberimpfung ist als Reiseimpfung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Aufenthalte im tropischen Bereich Afrikas und Südamerikas zum eigenen Schutz öffentlich empfohlen. Bei Einreise in zahlreiche Ziel- oder Transitländer ist sie zudem zwingend vorgeschrieben. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt.

Mit dem Online-Dienst kann der Erstantrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Bayern gestellt werden, sowie folgende (Änderungs-)Anträge bei bereits zugelassener Gelbfieberimpfstelle in Bayern:

  • Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
  • Antrag auf Neuausstellung (z.B. bei Diebstahl)
  • Antrag auf Standorterweiterung
  • Antrag auf Ruhen der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
  • Antrag auf Reaktivierung der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
  • Antrag bei Aufgabe der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
  • Nachweis über den Besuch eines Fortbildungskurses zum Thema Reise- und Tropenmedizin von mindestens 8 Stunden (im 2jährigen Turnus erforderlich)
  • Antrag auf Anschriftenänderung
  • Antrag auf Namensänderung
  • Sonstiges

Voraussetzungen

  • Beglaubigte Approbationsurkunde
  • Nachweis einer reisemedizinischen Basisqualifikation durch einen Fortbildungskurs im Bereich Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 32 Unterrichtsstunden mit Abschlussprüfung

Verfahrensablauf

Der Antrag ist auf elektronischem Weg bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg.

Hinweise

Sie müssen unaufgefordert eine Kopie eines Teilnehmerzertifikates an einer Auffrischungsveranstaltung zum Thema Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 8 Unterrichtsstunden, mindestens alle 2 Jahre (z.B. von Landesärztekammer zertifizierte Fortbildungsveranstaltung) zusenden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde (Kopie)

    (amtlich beglaubigt, nicht älter als einen Monat, Identitätsnachweis bei Namensänderung)

  • Nachweis einer reisemedizinischen Basisqualifikation durch einen Fortbildungskurs im Bereich Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 32 Unterrichtsstunden mit Abschlussprüfung
  • Verpflichtungserklärung

Kosten

Für die Anerkennung der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften fällt eine Gebühr von 100 EUR an.

Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR, bei Neuausstellung (z. B. Diebstahl) fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR an.

Die Kostenrechnung mit Überweisungsvordruck erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid bzw. der Zweitschrift.

Zuständiges Amt

Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 11.01.2023