Leistungen: Sachsen bei Ansbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen Bayernportal

Das Bayernportal mit seinen Dienstleistungen ist ein Portal der Landesregierung Bayern zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Bayern und deren Leistungen. Sie können damit verschiedene Behördengänge rund um die Uhr vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Überführungskosten für Hinterbliebene von landwirtschaftlich Unfallversicherten, Erhalt

Sie haben die Überführung einer Person bezahlt, die durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten zurück erhalten.

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erstattet Ihnen unter Umständen die Kosten einer Überführung.
Das gilt für

  • Hinterbliebene sowie
  • andere Personen, die die Überführung bezahlt haben.  

Sie müssen die Erstattung nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft Ihren Anspruch auf Erstattung von sich aus.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Überführung bezahlen, erhalten Sie die Kosten von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zurück, wenn:

  • die verstorbene Person bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert war
  • erstattungsfähige Überführungskosten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung tatsächlich entstanden sind
  • der Tod Folge eines Versicherungsfalls war. Dazu gehören:
    • Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
  • die Person nicht am Ort ihrer ständigen Familienwohnung verstorben ist
  • die verstorbene Person sich dort aus Gründen aufgehalten hat, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls stehen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erstattung der Überführungskosten grundsätzlich nicht beantragen. Der Anspruch der Erstattung wird von Amts wegen von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft geprüft.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten, um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen. Sie können sich dennoch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.

Hinweise

Kein Anspruch auf Kostenerstattung, wenn:

  • die Familie am Todesort ihren Wohnsitz hatte und nach dem Tod ins Heimatland oder zu dem vor der Arbeitsaufnahme gegebenen ehemaligen Wohnsitz der Familie im Inland zurückkehrt oder
  • die Familie ihren Wohnsitz am Todesort beibehält und die Bestattung an einem anderen Ort (z. B. in der Familiengruft) erfolgt.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

In der Regel unverzüglich, maximal 4 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Überführungskosten, zum Beispiel eine Rechnung

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel
+49 561 9359-0
+49 561 9359-217
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 26.08.2022